Sustainability

In einer hoch industrialisierten Gesellschaft kommen häufig gefährliche Güter zum Einsatz. Dabei handelt es sich oft um Rohstoffe, ohne die alltägliche Produkte kaum vorstellbar wären.

Der Einsatz gefährlicher Güter beginnt häufig schon am Frühstückstisch. Ohne den Zusatz von Lauge wäre eine Brezel schließlich nur ein langweiliges Gebäck. Auch im weiteren Tagesverlauf sind viele Menschen auf Gefahrstoffe angewiesen, etwa bei der Mobilität. So lange der Verbrennungsmotor den Verkehr in Mitteleuropa antreibt, wird Benzin benötigt. Und moderne Kommunikation via Smartphone funktioniert besonders reibungslos, wenn Lithium-Ionen-Akkus verwendet werden. Aber was haben Lauge, Benzin und Lithium-Ionen-Akkus gemeinsam? Alle drei sind gefährliche Güter, die mit besonderer Vorsicht transportiert werden müssen.

 

Sichere Lieferketten

Damit bei der Beförderung keine Gefahren für Leben und Gesundheit entstehen, kommt es auf eine sichere Lieferkette an – unabhängig ob die Rohstoffe via Straße, Schiene, Flugzeug, Binnenschiff oder See transportiert werden. Ein internationales Regelwerk bietet dafür die Grundlagen. Ganz besondere Aufmerksamkeit genießen dabei Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung der gefährlichen Güter. Nicht weniger wichtig sind Bau, Ausrüstung sowie Überprüfung von Fahrzeugen und der Tanks.

Für die sichere Lieferkette sorgt allerdings erst die menschliche Komponente. Die Ausbildung oder Ernennung von Gefahrgutbeauftragten als Sicherheitsberater sowie die angemessene Schulung der mit dem Transport gefährlicher Güter befassten Personen werden damit zu Schlüsselfaktoren. Sobald Unternehmen oder Organisationen an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt sind, benötigen sie zwingend einen Gefahrgutbeauftragten, den sie schriftlich bestellen. .

 

Berater in Sachen Gefahrgut

Bevor die gefährliche Fracht auf die Reise geht, gibt es viel zu beachten. Die Richtlinien und Vorgaben sind alles andere als leicht zu durchschauen, bestätigt Harald Wirth, Sachverständiger von TÜV Hessen. „Beim Gefahrgut gibt es viele Rechtsgebiete zu berücksichtigen. Weil die verschiedenen Gesetze relativ komplex sind, müssen sich die Beauftragten genau einlesen und viel nachschlagen. Das ist sehr zeitintensiv.“

Hinzu kommt, dass sich die rechtliche Grundlage regelmäßig verändert. Das Gefahrgutrecht wird im Zwei-Jahres-Rhythmus aktualisiert, das Luftfrachtrecht erhält sogar jährlich ein Update. Grundlage sind neueste Erkenntnisse der Wissenschaft und technische Weiterentwicklungen. Das hat Konsequenzen für den Versand der gefährlichen Waren. „Betroffene Unternehmen müssen ihre Abläufe und Kennzeichnungen entsprechend anzupassen. Hier haben externe Dienstleister den Vorteil, viel tiefer in der Materie zu sein“, erklärt Harald Wirth.

 

Detaillierte Versandplanung

Bei den zu sichernden Gefahrstoffen geht das Risiko über den reinen Transport hinaus. Es reicht bereits, wenn der Rohstoff gefährliche Eigenschaften hat, beispielsweise giftig oder radioaktiv ist. Die gefahrgutrelevanten Materialien haben in der Regel ein Sicherheitsdatenblatt. Es enthält alle wichtigen Informationen des Herstellers, inklusive der Daten, die das Gefahrgutrecht fordert.

Viele Informationen betreffen auch die Transporte. Die gefährlichen Güter müssen bei einer Beförderung außerhalb des Werksgeländes mit einem Gefahrzettel und der von den Vereinten Nationen vergebenen UN-Nummer des Stoffes gekennzeichnet sein. Allerdings erhält bei einer zusammengesetzten Verpackung – etwa verschiedenen Dosen in einem Karton – nur die Außenverpackung eine Kennzeichnung. Ob die Inhalte des Kartons ein Gefahrgut sind, zeigt erst ein Blick in das zusätzliche Sicherheitsdatenblatt.

 

Information zu Gefahrstoffen wird zur Pflicht

Darin sind alle wichtigen Informationen rund um den gefährlichen Stoff enthalten. „Zu allen denkbaren Fragen findet man die entsprechenden Angaben“, sagt Harald Wirth. „Das geht weit über die physikalischen Eigenschaften hinaus, etwa bei konkreten Vorgaben zur Lagerung. Das Sicherheitsdatenblatt ist damit die zentrale Quelle, um die im Gefahrgutrecht genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

Es zählt zur Bringschuld der Hersteller, die sicherheitsrelevanten Daten zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig stehen die Empfänger in der Pflicht, sich über den gekauften gefährlichen Stoff zu informieren. Der Grund liegt auf der Hand. „Wenn Gefahrstoffe befördert werden, ist das Risiko bei einem Unfall insgesamt höher als ein reiner Transportschaden“, sagt Harald Wirth. Die Beschäftigung mit den komplexen Informationen des Sicherheitsdatenblatts ist deshalb eine entscheidende Aufgabe, um Schäden für Mensch und Umwelt zu vermeiden.