Mobility

Ferien im Wohnmobil liegen voll im Trend – nicht erst seit der weltweiten Corona-Pandemie. Freiheit, Unabhängigkeit: Die Vorteile liegen auf der Hand. Doch auch für Wohnmobile gelten verschiedene Regelungen, die eingehalten werden müssen. So steht einer entspannten Reise nichts im Weg.

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Wer hat nicht schon mal davon geträumt, einfach aufzubrechen und loszufahren. Getreu dem Motto: Heute hier, morgen dort. Frühstück mit Blick aufs Meer, Sand zwischen den Zehen, keinem festgelegten Plan folgen und einfach dortbleiben, wo es am schönsten ist. Ohne lange Suche nach einem Hotel. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Muss es nicht.

 

Flexibel und unabhängig: Ferien im Wohnmobil liegen im Trend

Wer seine freien Tage nicht nur an einem Punkt verbringen will, kann ein Wohnmobil nutzen, um schnell und flexibel verschiedene Orte zu besuchen. Mit diesem Wunsch ist man längst nicht mehr allein. Das Reisen im Wohnmobil oder Wohnwagen liegt voll im Trend – laut ADAC gibt es allein in Deutschland circa fünf Millionen Camper. Manche Reisende sind mit ihren Fahrzeugen auch mehrere Monate oder gar Jahre unterwegs, ob in Europa oder weltweit.

Egal, wie lang die Reise dauert, es ist wichtig auf die Verkehrssicherheit des Vehikels zu achten. Dazu zählt auch die Plakette. Denn auch hier gilt – wie beim Auto -, dass die Haupt- und Abgasuntersuchung in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden muss. Sonst darf das Wohnmobil nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Hier gibt es gute Nachrichten: Mitgliedsstaaten der EU sind dazu verpflichtet, die Untersuchen der anderen EU-Staaten anzuerkennen. Dabei muss die Hauptuntersuchung in dem Land erfolgen, in dem das Wohnmobil zugelassen ist, sonst wird sie nicht anerkannt. Läuft die HU im Ausland ab, muss man nicht zwingend die Heimreise antreten. Damit in Deutschland bei der Rückkehr kein Bußgeld fällig wird, muss der Halter nachweisen, dass das Wohnmobil bei der Ausreise noch eine gültige Plakette hatte und danach durchgängig im Ausland war. Die Hauptuntersuchung muss dann aber unmittelbar nach der Rückkehr durchgeführt werden.

 

Besondere Fristen und Regelungen

In Deutschland regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung (kurz: StVZO) den Zeitpunkt der Prüfung. Nach §29 StVZO sind die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Hauptuntersuchung und die Teiluntersuchung Abgas zu absolvieren. Auch für Wohnmobile gelten bestimmte Fristen, die vom Gewicht des Fahrzeugs abhängen. Neue Wohnmobile mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen müssen zum ersten Mal nach 36 Monaten zur HU, danach alle 24 Monate.

Bei schwereren Modellen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ist die erste HU- und Abgasuntersuchung schon nach 24 Monaten fällig. Auch die Frist für jede weitere Prüfung beträgt 24 Monate. Ist das Fahrzeug sechs Jahre alt, verkürzt sich das Prüfintervall auf 12 Monate. Eine regelmäßige Prüfung im Abstand von 12 Monaten ist auch für Wohnmobile mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen vorgesehen.

 

Gut vorbereitet in die Prüfung

Eine gute Vorbereitung auf den Termin, erhöht die Chance, die Plakette zu kommen. Ähnlich wie bei der Hauptuntersuchung für den Pkw können sich Wohnmobilbesitzer auf die Prüfung vorbereiten. So können die Funktion der Beleuchtung, der Elektrik, der Bremsen, der Lenkung sowie der Zustand der Reifen, Scheiben und Spiegel schon vorab geprüft werden. Außerdem müssen auch Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten bereitliegen. Unterlagen wie Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung oder die Nachweise von Änderungsabnahmen müssen ebenso vorhanden sein.

Da hört die Ähnlichkeit schon wieder auf, denn häufig unterscheiden sich Wohnmobile vom Aufbau von anderen Pkw. Anbauten, wie z.B. fest angebrachte Fahrradträger, die Möbel im Inneren oder die Gasanlage sind nur einige Beispiele hierfür.

Die Gasprüfung in Wohnmobilen sollte alle zwei Jahre vorgenommen werden und kann als beigestellte Prüfung gleichzeitig mit der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Die Gas-Wiederholungsprüfung wird anschließend in die gelbe Prüfbescheinigung nach G607 eingetragen. Im Vorfeld kann der Fahrzeughalter selber prüfen, ob bestimmte Bauteile bereits der Austauschpflicht unterliegen. Denn Druckregler und Gasschläuche müssen beispielsweise innerhalb von zehn Jahren ersetzt werden (Ablaufdatum beachten). Sinnvollerweise sollten diese Bauteile bereits vorab ausgetauscht werden, um zusätzlichen Arbeitsaufwand wie eine Nachprüfung zu vermeiden.

Eine intakte Gasanlage im Wohnmobil verschafft nicht nur ein gutes Gefühl für die eigene Sicherheit. Auch viele Campingplätze wollen aus Sicherheitsgründen die gültige Bescheinigung der bestandenen Gasprüfung nach G607 sehen und im Schadenfall könnten auch Versicherer darauf Bezug nehmen.

Werden doch Mängel im Rahmen der Hauptuntersuchung am Wohnmobil festgestellt, die eine Nachprüfung erfordern, haben die Halter eine gesetzliche Frist von einem Monat, um diese zu beheben. In Zeiten von Corona wurde diese Frist zur Nachkontrolle landesspezifisch auf zwei Monate erhöht. Ein Weiterbetrieb des Fahrzeuges ist allerdings erst nach Behebung aller Mängel zulässig. Bei Verkehrskontrollen sollte der Fahrer die gewährte Nachfrist allerdings belegen können. Deshalb empfiehlt es sich, den Prüfbericht der durchgeführten Hauptuntersuchung an Bord zu haben. Fahrten ins Ausland sollten nur mit gültiger Plakette durchgeführt werden. Damit dem unbeschwerten Urlaub nichts im Wege steht.

TÜV Hessen ist wie Sie selbst an der Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges interessiert. Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt und einen schönen erholsamen Urlaub.