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Homeoffice oder Büroarbeitsplatz – das ist hier die Frage. In Zeiten von Corona müssen Großraumbüros erweiterte Hygieneanforderungen erfüllen.

Für viele Menschen war die Wahl zwischen Homeoffice und Büroarbeitsplatz zu Beginn der COVID-19-Pandemie keine Frage. Viele Mitarbeiter entschieden sich für das Arbeiten in den eigenen vier Wänden. Mit dem Absinken der Infektionszahlen stehen diese Arbeitnehmer vor der Frage, ob sie guten Gewissens an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren können. Denn ein Büro bietet durchaus einen Mehrwert. Persönliche Kontakte ermöglichen beispielsweise schnelle und unbürokratische Absprachen.

Mit der Bürogröße steigen jedoch die Anforderungen an die Hygiene. Raumteiler und Glaswände sollen die Mitarbeiter optimal schützen. Doch nicht in allen Gebäuden können diese Anforderungen zeitnah realisiert werden. Damit richtet sich der Blick an vielen Orten auf die raumlufttechnischen Anlagen. Wobei die Risiken von schlecht gewarteten Lüftungs- und Klimaanlagen seit langem bekannt sind. Bereits 1976 kam es nach einem Veteranen-Treffen in Philadelphia zu einem Ausbruch der Legionärskrankheit. Der Auslöser waren Legionellen, die sich in den Lüftungskanälen angesiedelt hatten.

 

Frische und hygienische Luft

Regelmäßiges Lüften ist die einfachste Methode, um Erreger in geschlossenen Räumen zu bekämpfen. Denn Krankheitserreger wie das Coronavirus nutzen Tröpfchen oder Aerosole – Kleinstteilchen in den Atemwegen, die aus Speichelflüssigkeit, Proteinen und Salzen bestehen – um von Mensch zu Mensch zu gelangen. Daher empfehlen sowohl das Robert-Koch-Institut als auch zahlreiche Berufsgenossenschaften die kontinuierliche Zufuhr von Frischluft.

Neben dem regelmäßigen Lüften sind raumlufttechnische Anlagen für den Luftaustausch zuständig. Die Anlagen haben gemäß DIN EN 16 678 Teil 3 in Verbindung mit der Richtlinie VDI 6022 die Aufgabe, ein physiologisch günstiges Raumklima und eine hygienisch einwandfreie Qualität der Innenraumluft sicherzustellen. Sie beeinflussen daher die Temperatur, die Feuchte und die Qualität der vorhandenen Raumluft. Gleichzeitig sollen raumlufttechnische Anlagen die Gesundheit nicht gefährden, die thermische Behaglichkeit nicht stören und nicht zu Geruchsbelästigung führen.

Um Viren, Bakterien oder Schadstoffe möglichst umfangreich aus der Luft zu filtern, können spezielle Schwebstofffilter zum Einsatz kommen, etwa in Operationssälen oder Reinräumen. In einem gewöhnlichen Großraumbüro wäre die Installation solcher Filter allerdings mit einem hohen Druckverlust und steigenden Energiekosten verbunden, so dass diese bisher üblicherweise nicht verwendet werden. Die in diesen Anlagen verwendeten Filterklassen können Viren und Bakterien nur sehr begrenzt zurückhalten. Indem die Anlage regelmäßig nach den Empfehlungen der Richtlinie VDI 6022 gereinigt und gewartet werden, reduziert sich die Infektionsgefahr. Einen Beitrag zur Reduktion von Infektionsrisiken leisten solche Anlagen vor allem mit ihrem Luftwechsel. Wichtig ist dabei, einen Umluftbetrieb so weit wie möglich zurückzufahren.

 

Auf die Pflege kommt es an

Die Grundlage für den hygienischen Betrieb einer raumlufttechnischen Anlage ist die fachgerechte Wartung. Hier entscheidet sich bereits in der Planung, wie groß der Reinigungsbedarf im laufenden Betrieb sein wird. Wenn Ablagerungen oder stehendes Kondenswasser nur minimal vorkommen, muss die Anlage weniger stark desinfiziert werden. Spezielle Öffnungen erleichtern darüber hinaus den Zugang zu den einzelnen Bauteilen und vereinfachen damit die Reinigung.

Alle zwei Jahre prüfen geschulte Ingenieure, Meister oder Techniker die raumlufttechnischen Anlagen mit Luftbefeuchter. Klimaanlagen ohne Luftbefeuchter werden alle drei Jahre gründlich untersucht. Der Fokus der Prüfungen liegt auf Keimwachstum, Verschmutzung, Rostbildung, Kalkablagerungen, feuchten Stellen und Beschädigungen. Die betroffenen Komponenten werden anschließend gründlich gereinigt und bei einer mikrobiellen Belastung desinfiziert.

Die Prüfungen sind eine Pflichtaufgabe für die Betreiber. Raumlufttechnische Anlagen, die zu selten inspiziert werden, verstoßen gegen die Sorgfaltspflicht gemäß Arbeitsschutz- oder Arbeitsstättenrecht. Sollten Krankheiten die Folge einer schlecht geprüften und gewarteten raumlufttechnischen Anlage sein, muss der Betreiber mit empfindlichen Strafen rechnen.