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Die moderne Stadtentwicklung wäre ohne Aufzüge undenkbar. Erst die Entwicklung moderner Aufzugsanlagen ermöglichte den Bau von Wolkenkratzern. Heute befördern Hochleistungslifte Personen in Sekundenschnelle. Sicherheit ist eine wesentliche Voraussetzung, um schnell und einfach mehrere Höhenmeter zu überbrücken. Grundlage für den reibungslosen Aufzugsbetrieb sind regelmäßige Prüfungen.

Sicherheit ist ein Grundbedürfnis. Kein Wunder, dass manche Menschen beim schnellen Transport über mehrere Etagen ein gewissen Unwohlsein verspüren. Umso stärker war das Misstrauen, als Gebäude im 19. Jahrhundert in die Höhe wuchsen. Für ein Umdenken sorgte erst die New Yorker Weltausstellung 1854. Der Mechaniker Elisha Graves Otis bewies mit einem Experiment die Sicherheit der Aufzugstechnik. Das Prinzip gilt bis heute: Fährt ein Aufzug zu schnell nach unten, wird er mechanisch gestoppt. Mit der Absturzsicherung begann der Siegeszug des Aufzugs. Im 21. Jahrhundert gilt er als weltweit sicherstes Transportmittel.

In Deutschland gibt es derzeit rund 675.000 installierte Aufzüge zur Personenbeförderung. Laut dem Verband der Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) kommen jährlich etwa 20.000 neue Aufzugsanlagen dazu oder ersetzen bestehende ältere Anlagen. Zum hohen Sicherheitsniveau tragen die neutralen und unabhängigen Prüforganisationen bei, die Aufzugsanlagen regelmäßig überprüfen. Mit der technischen Weiterentwicklung ändert sich auch der Umfang. Künftig werden immer mehr digitale Elemente überprüft. Vor der Gestaltung der von zukunftsweisenden Prüfkriterien lohnt ein Blick in die Vergangenheit.

 

Aufzüge sicher betreiben

Der Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg hatte auch Auswirkungen auf die Personenbeförderung in Deutschland. Der technologische Fortschritt des Wirtschaftswunders machte aus Aufzügen ein Massenbeförderungsmittel. Umso wichtiger wurde der sichere und reibungslose Betrieb. Zwar gab es auf Länderebene auch vor 1949 Regeln zur Erlaubnis, Errichtung und Betrieb von Aufzugsanlagen – doch erst in den 1950er Jahren wurde die Gesetzgebung vereinheitlicht.

Zunächst entstand mit dem §24 der Gewerbeordnung eine Harmonisierung der einzelnen Werkstoff-, Bau- und Überwachungsvorschriften im Bundesgebiet. Die einheitlichen Vorgaben förderten die Rechtssicherheit und unterstützten gleichzeitig die rationelle Fertigung der Aufzugsanlagen. Die staatsentlastenden Prüfaufgaben wurden den Technischen Überwachungsstellen übertragen.

 

Aufzugsverordnung wird Prüfungsgrundlage

Mit der technischen Weiterentwicklung stiegen auch die Anforderungen an die Sicherheit der Anlagen. Um die Sicherheit auch bei intensiverer Nutzung zu gewährleisten, wurde 1961 die erste Aufzugsverordnung erlassen. Die Folge waren komplexe Normenreihen und Regelungen, die eine unabhängige Prüfung der Aufzüge von einer zugelassenen Stelle notwendig machten.

Seither wurden die Vorschriften mehrfach aktualisiert. Das Grundprinzip blieb dabei stets gleich: Aufzüge gelten als überwachungsbedürftige Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Verordnung definiert die Anforderungen an Aufzüge, Prüfinhalte und das Prüfungsintervall. Deshalb müssen Aufzüge jährlich von einer unabhängigen Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Mit der unabhängigen Prüfung werden Mängel erkannt und abgestellt.

Der Grund ist einfach: Aufzüge haben ein gewisses Gefährdungspotenzial, das Schutzmechanismen erfordert. Erst die neutrale Überprüfung stellt sicher, dass die Bedrohung gering bleibt. Das Gefährdungspotential erhöht sich bei schlecht gewarteten oder ungeprüften Anlagen. Der VDMA schätzt diese Dunkelziffer auf etwa 100.000 Aufzugsanlagen. Eine unnötige Gefahr. Denn regelmäßige unabhängige Prüfungen leisten einen wesentlichen Beitrag zum hohen Sicherheitsniveau von Aufzügen.

 

Geprüfte Sicherheit ab Werk

Ein zentrales Bewertungskriterium der überwachungsbedürftigen Anlagen sind die zahlreichen Sicherheitseinrichtungen. Aufzugsanlagen dürfen nur unter der Begleitung von unabhängigen Stellen im Zuge eines Konformitätsbewertungsverfahren von Unternehmen auf dem Markt bereitgestellt gestellt werden. Alle grundlegenden Sicherheitsanforderungen sind dabei einzuhalten. Dass Kontrollen bereits vor dem ersten Personentransport sinnvoll sind, zeigt ein Blick in die Mängelstatistik.

Eine weitere aktuelle Herausforderung wird die Digitalisierung der Aufzugstechnik.

Sicherheitseinrichtungen auf Grundlage der funktionalen Sicherheit, der Aufzug als IoT-Gerät und Fragen zur Cybersicherheit sind komplexe Aufgaben, für die Lösungen entwickelt werden müssen.

Noch fehlt ein technisches Regelwerk für Aufzüge, das den sicheren und digitalen Betrieb gewährleistet. Doch unabhängig vom weiteren Verlauf steht fest: Nur eine unabhängige Überprüfung einer neutralen Prüforganisation erlaubt den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen.