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Lithium-Ionen-Akkus sind im Alltag an unzähligen Stellen präsent. Sie sind in Laptops, Tablets, Smartphones und Fernbedienungen ebenso vorhanden wie in Haushalts- und Gartengeräten. Mit der zunehmenden Vernetzung der Geräte im Smart Home entstehen zusätzliche Herausforderungen beim Transport und der Entsorgung. Viele kleine und mittelständische Elektrofachbetriebe stehen vor der Aufgabe, sich um den fachgerechten Umgang mit dem Gefahrgut zu kümmern.

Für den vielfältigen Einsatz von Lithium-Ionen-Akkus sprechen viele Argumente. Sie sind kleiner und leichter als andere Energiespeicher. Ihre große Energiedichte macht Lithium-Ionen-Akkus sehr leistungsstark, mit der hohen Spannung können sie in vielen Geräten eingesetzt werden. Bei normalen Raumtemperaturen kann der Akku außerdem längere Zeit ungenutzt gelagert werden, ohne sich zu entladen. Zudem besitzen sie eine hohe Lebensdauer, die der Nutzer mit sorgfältiger Behandlung direkt beeinflussen kann.

Neben vielen Vorteilen besitzen Lithium-Ionen-Akkus jedoch auch einige Nachteile. Wird der Akku nicht benutzt, altert er schnell. Außerdem sind sie sensibel für Temperaturschwankungen. Aus diesen Einwirkungen können ebenso schwerwiegende Folgen entstehen, wie aus unsachgemäßer Lagerung oder mechanischer Beschädigung. Kurzschlüssen können Brände oder Explosionen verursachen. Treten gasförmige oder flüssige Stoffe aus, besteht sogar akute Lebensgefahr.

 

Täglich hoher Schaden

Wie hoch die Gefahr ist, die von beschädigten Lithium-Ionen-Akkus ausgeht, lässt sich nahezu jeden Tag beobachten. Weil Batterien und Akkus nicht sachgerecht entsorgt werden, entzündet sich in Deutschland regelmäßig der Müll in einem Sammelfahrzeug. „In Verbindung mit leicht entflammbarem Restmüll reicht bereits eine leichte Beschädigung oder ein Kurzschluss durch Kontakt zu Metall aus, damit der Müllwagen in Flammen aufgeht“, erklärt Dr. Heiko Hiltscher, Sachverständiger bei TÜV Hessen. Das Tückische: Für einen Brand, der von Lithium-Ionen-Akkus ausgelöst wird, müssen Löschmittel mit hohem Kühleffekt verwendet werden.

Sowohl bei der Entsorgung als auch beim Transport gibt es fest definierte Regeln. Derzeit gelten Lithium-Ionen-Akkus als Gefahrgut und werden entsprechend gekennzeichnet. Deshalb müssen bei der Beförderung via Straße grundsätzlich die Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) erfüllt werden. Für Luft-, Bahn- und Seefracht existieren zusätzlich eigene Bestimmungen.

 

Neue Aufgaben für Elektrofachbetriebe

Der Transport von kleinen Akkus aus Smartphones oder Laptops ist aufgrund der geringen Wattzahl relativ unkritisch, trotz ihrer hohen Verbreitung. Weitaus größere Herausforderungen warten jedoch bei größeren Energiespeichern – und die Verantwortlichen sind sich der damit zusammenhängenden Aufgaben stellenweise noch gar nicht bewusst. „Für private Solaranlagenbetreiber der ersten Generation endet die Förderung. Deshalb beginnen viele Hausbesitzer damit, eigene Speicher zu installieren, um den Strom selbst nutzen zu können“, beschreibt Dr. Heiko Hiltscher die neuen Anforderungen.

Für beauftragte Handwerker bedeuten die Energiespeicher zusätzliches Engagement. Denn die Elektrofachbetriebe dürfen die Geräte zwar anschließen, müssen angesichts der großen Lithiummenge allerdings viele Vorschriften berücksichtigen. Das gilt umso mehr für die Rücknahme von beschädigten Geräten, weiß Dr. Heiko Hiltscher: „Sobald der Speicher beschädigt ist, brauchen die Betriebe einen Gefahrgutbeauftragten. Für den Umgang mit den defekten Geräten gibt es strikte Vorgaben, damit sie überhaupt auf öffentlichen Straßen befördert werden dürfen.“

In der Industrie sind die neuen Herausforderungen bekannt. Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI hat deshalb bereits im Dezember 2020 ein Merkblatt veröffentlicht, dass zumindest die Grundzüge der Transportvoraussetzungen von Lithium-Ionen-Akkus beschreibt. Im Merkblatt wird dabei explizit die Benennung eines oder mehrerer Gefahrgutbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter gefordert, sobald die Tätigkeit von Unternehmen deren Transport beinhaltet.

 

Richtige Entsorgung der Akkus

Laut Batteriegesetz sind Elektrofachbetriebe zur Rücknahme und sachgerechten Entsorgung jeglicher Batterien und Akkumulatoren verpflichtet. Damit werden sie zum Absender, oder Auftraggeber des Absenders und müssen die zurückgenommenen Geräte richtig einstufen. Häufig ist Fachbetrieben aber noch gar nicht bewusst, welche Verantwortung sie damit übernehmen. Dabei gibt es bei der Beförderung viel zu beachten. „Ohne einen Gefahrgutbeauftragten dürfen defekte Energiespeicher gar nicht auf öffentlichen Straßen transportiert werden“, sagt Dr. Heiko Hiltscher. „Wenn die Akkus nicht richtig klassifiziert sind und daraus ein weiterer Schaden entsteht, wird diese Ordnungswidrigkeit bereits mit empfindlichen Geldbußen bestraft“. Im Extremfall droht den Betrieben wegen Unzuverlässigkeit sogar die Betriebsuntersagung.

Bei Lithium-Ionen-Akkus wird speziell die hohe Energiedichte problematisch, sobald es um die Entsorgung geht. Weil sich die Speicher niemals vollständig entladen, kann im ungünstigen Fall ein Kurzschluss einen Brand auslösen. Deshalb können bereits kleine Tipps schwere Folgen vermeiden, etwa indem die Pole der Akkus vor dem Transport abgeklebt werden. Ein Gefahrgutbeauftragter kennt die Vorgaben und sorgt dafür, dass Lithium-Ionen-Batterien in jedem Zustand sicher transportiert werden.

 


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