Mobility

Die E-Mobility verändert das Risiko: Im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren gehen von E-Autos neue oder andere Gefahren aus. Beispielsweise können Akkus der Batterien ausgasen und in Brand geraten. Auch aus dem Abstellen und Laden von Elektrofahrzeugen entstehen neue Risiken, die bewertet und berücksichtigt werden müssen, etwa im Schutzkonzept von Betrieben.

Auf den Straßen steigt die Zahl der Elektrofahrzeuge. Damit geht ein höherer Bedarf an Ladestationen einher – mit völlig neuen Herausforderungen. Wenn in einem Gebäude mehrere Elektroautos gleichzeitig aufgeladen werden sollen, ist schnell der Stromanschluss überlastet. Denn zum gleichzeitigen Aufladen mehrerer Fahrzeuge bedarf es meist größerer Strommengen, die von den bestehenden Stromnetzen nicht immer bereitgestellt werden können.

 

Batteriepufferspeicher verringern Belastung

Zur Kompensation werden häufig Batteriepufferspeicher vor- oder zwischengeschaltet. In diesen Containern können sich mehr als eine Tonne Lithium-Ionen-Akkus befinden. Ansonsten müssten oft mehrere Kilowatt Transformatorleistung vorgehalten werden. Mit einem Batteriepufferspeicher als Lösung reduziert sich die Belastung des lokalen Netzes insbesondere in Spitzenzeiten der Nachfrage auf ein Minimum. Damit können an Standorten mit einem kleinen Netzanschluss Elektrofahrzeuge im dreistelligen Kilowatt-Bereich schnell aufgeladen werden.

Sollte es in den Speichern zu einem technischen Defekt, einer Störung oder gar zu einem Brand kommen, entstehen erhebliche Probleme, sowohl für den Betreiber als auch für die Feuerwehr. Denn der Bau und der Betrieb von Ladestationen mit Batteriepufferspeichern auf dem Grundstück ist gemäß der Hessischen Bauordnung in der Regel weder anzeige- noch genehmigungspflichtig. Deshalb gibt es auch weder besondere bauliche noch technische Brandschutzanforderungen.

 

Brandschutzkonzept für Zwischenspeicher

Eine öffentliche-rechtliche Genehmigung im Verkehrsraum oder beim Stromnetzbetreiber ist hingegen gesondert zu betrachten. Baurechtliche und versicherungsrechtliche Probleme entstehen bei der Errichtung von diesen Pufferspeichern oder Zwischenspeichern ohne brandschutztechnische Abtrennung oder anlagentechnischen Brandschutz sowie bei einer offenen Verlegung von Mittelspannungsleitungen in Tiefgaragen. In diesen Fällen ist grundsätzlich eine baurechtliche Genehmigung in Verbindung mit einem Brandschutzkonzept erforderlich. 

Beim Parken und Laden von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen entstehen indes keine besonderen Risiken. Wenn die vorhandenen Brandschutzanforderungen der Baugenehmigung erfüllt und die Elektroinstallation der Ladepunkte fachmännisch installiert und gewartet wurden, sind etwaige Bedenken unbegründet.

 

Normen und Vorschriften

Ralf Höhmann, Brandschutz-Sachverständiger bei TÜV Hessen hat die derzeit gültige Bauordnung überprüft und bewertet. Dabei kam er zu dem Ergebnis, dass es zu den Themen der Elektromobilität keine konkreten Anforderungen gibt. „Es besteht ein erheblicher Aktualisierungsbedarf“, sagt Ralf Höhmann. „In der aktuellen Situation stehen Unternehmer und Bauherren in der Verantwortung. Es ist ihre Pflicht für den Betrieb oder für die Immobilie eine risikogerechte Bewertung und Festlegung von baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen zu treffen und diese auch umzusetzen.“ Zur Umsetzung der betrieblichen Sicherheit sowie dem sicheren Betrieb müssen sich Unternehmen und Bauherren zwingend an die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung, der DIN VDE, das Arbeitsschutzgesetz sowie die DGUV halten.

Hinzu kommen zusätzliche Vorgaben und Auflagen der Gebäudeversicherung.

Für die notwendigen Änderungen und Erweiterungen der elektrischen Anlage liegen hingegen aktuelle normative Festlegungen vor. Weiterhin sind hier die Anschlussbedingungen der Energieversorger mit deren „Technischen Anschaltbedingungen“ zwingend einzuhalten.

Zwingend zu beachten sind ebenfalls die Aufstell- und Montageanweisungen sowie die Bedienungsanleitung und Hinweise zum Betrieb solcher Anlagen. Der Prozessleitfaden zur „Rechtssicheren Errichtung und Organisation von AC-/DC-Infrastruktur“ des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erhält Hinweise zur fachgerechten Planung, Installation und Prüfung der Ladeinfrastruktur.

 

Problemstellungen und Lösungen

Brennt eine Hochleistungs-Ladeinfrastruktur, entstehen hohe Temperaturen, große Rauchmengen und korrosive Brandgase. Diese können zu Personengefährdung und zu Schäden am Gebäude führen. Auch ist eine Brandübertragung auf andere Gebäudeteile oder Fahrzeuge nicht auszuschließen. Hierzu sind entsprechende Abstände einzuhalten. Ebenfalls sollte die Box mit einem mechanischen Anfahrschutz ausgestattet werden.

Die Mitarbeiter sind über das Verhalten im Gefahrenfall und vor allem über das Verhalten im Brandfall zu unterweisen. Bei einigen Herstellern wird zum Beispiel das Löschen von Bränden ausschließlich nur durch die Feuerwehr gefordert. Besondere Hinweise für die Feuerwehr und besondere Löschmittel sollten im Feuerwehrplan eingetragen werden. Entsprechende Hinweise und Kennzeichnungen über mögliche Verhaltensanweisungen und Gefahren sind an der Box anzubringen. Auch mit dem Thema Brandfrüherkennung und Störungsweiterleitung sollte man sich auseinandersetzten. Die Themen Löschwasserrückhaltung und Aufstellung dieser Anlagen unter wasserrechtlichen Grundlagen ist ebenfalls zu bewerten und zu beurteilten.

Ein Brandschutzkonzept oder auch eine Risiko- oder Gefährdungsbeurteilung zum Aufstellungsort, zur Ausführung, sowie zum Betrieb der Schnelladestation ist eine ideale Lösung für die vielfältigen Aufgaben. Dafür wird die Prüfung der elektrotechnischen Ausführung, hinsichtlich der elektrischen Sicherheit, die richtige Auswahl der eingesetzten Komponenten und die Selektivität im Netz durchgeführt und bewertet.

 

Brandschutz

Ob bei der Planung, beim Bau oder beim Betrieb von Anlagen oder Gebäuden – zum Thema Brandschutz stehen wir Ihnen als Partner für die Erstellung eines passenden Brandschutzkonzepts zur Verfügung.