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An Fastnacht herrscht Narrenfreiheit. Das gilt auch bei der Auswahl der Getränke. Fast immer gehen Karneval und der Konsum von Alkohol Hand in Hand.

Die fünfte Jahreszeit ist bereits in vollem Gange. Am 11. November wurde die Fastnachtssaison eröffnet – wie in jedem Jahr. Den Höhepunkt erreichen die Feierlichkeiten zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch. In dieser Zeit geht es nicht nur in den Faschingshochburgen Düsseldorf, Köln und Mainz hoch her. Überall feiern die Menschen fröhlich und ausgelassen das närrische Treiben.

Doch zahlreiche Jecken überschätzen sich in der fünften Jahreszeit und trinken zu viel Alkohol. Bier, Sekt und Wein oder andere bewusstseinserweiternde Mittel gehören für viele Menschen dazu, um in Stimmung zu kommen. Am Morgen danach bleibt es nicht beim Kater. Sollte ein Narr betrunken gefahren sein, erwarten ihn weitreichende Konsequenzen.

 

Katerstimmung vermeiden

Vor wenigen Tagen gab das Polizeipräsidium Südhessen bekannt, dass während der Fastnachtssaison 2018 innerhalb von zwei Wochen 150 Führerscheine bei Kontrollen sichergestellt wurden. Während dieses Zeitraums registrierten die Beamten zusätzlich 75 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss sowie 10 Verkehrsunfälle unter dem Einfluss anderer berauschender Substanzen.

Alkohol bleibt auch 2019 eine der häufigsten Unfallursachen. Vor den Fastnachtsfeiern wiesen diverse Behörden deshalb auf die wichtigsten Regeln rund um Alkohol im Straßenverkehr hin. In der Probezeit und bis zu einem Alter von 21 Jahren müssen Fahrer grundsätzlich nüchtern sein. Für alle anderen Fahrzeugführer ist der Führerschein bereits ab einer Grenze von 0,3 Promille in Gefahr. Vor allem bei einem Unfall besteht bei diesem Wert automatisch eine Mitverantwortung. Hat der betrunkene Narr den Unfall sogar verursacht, ist ein Strafverfahren die Konsequenz.

Mit einem Strafverfahren müssen Autofahrer auch ab 1,1 Promille rechnen. Dann besteht eine absolute Fahruntüchtigkeit. Neben Geldbußen folgt ein Fahrerlaubnisentzug von etwa einem Jahr. Wird man mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut erwischt, wird ein MPU-Gutachten gefordert. Verstoßen Fahrzeugfahrer wiederholt gegen die Verkehrsvorschriften, etwa indem sie mehrfach mit zu viel Alkohol am Steuer erwischt werden, muss der Fahrer ebenfalls zur MPU.

 

Keine Narrenfreiheit am Steuer

Während der aktuellen Fastnachtssaison ist ebenfalls mit verstärkten Polizeikontrollen zu rechnen. Das Ziel ist Prävention, um Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss zu unterbinden. Berauschte Narren sollten auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxis zurückgreifen – und auch nicht als Mitfahrer in Autos steigen, wenn die Fahrer möglicherweise selbst zu viel Alkohol oder andere berauschende Substanzen konsumiert haben.

Darüber hinaus müssen die Feiernden den Restalkohol am nächsten Morgen berücksichtigen. Der Körper baut in einer Stunde etwa 0,1 Promille ab. Wer beim Feiern nachts ordentlich Gas gibt, kann morgens noch einen hohen Alkoholgehalt im Blut haben, weit über der 0,5 Promille-Grenze. Gerät man damit in eine Kontrolle, kann das unangenehme Konsequenzen haben. Übrigens: Die Fahrerlaubnis-Verordnung beinhaltet neben Grenzwerten für Alkohol auch Limits für andere berauschende Mittel. Auch beim Konsum von Marihuana gibt es klare Vorgaben. Ein Nanogramm THC im Blut reicht für den Entzug der Fahrerlaubnis.

Den Entzug des Führerscheins müssen Narren bei einer Kontrolle allerdings nicht fürchten, wenn sie einfach nur verkleidet sind. Das Fastnachtskostüm darf Sicht, Bewegung und Gehör des Autofahrers jedoch nicht behindern. Je nach Schwere und Art des Verstoßes kann die Polizei den Fahrer auch hier verwarnen oder ein Bußgeld verhängen.