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Rauchwarnmelder sind in Privatwohnungen bundesweit fast überall Pflicht. Seit 7. Juli 2018 müssen sie in Hessen in allen Räumen installiert werden, in denen es eine Schlafmöglichkeit gibt. Beim Bau neuer Häuser gilt das Gesetz bereits, doch für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist. Bis zum 1. Januar 2020 sollen die Gebäude nachträglich mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.

Statistisch gesehen brennt es alle zwei bis drei Minuten in einer Wohnung in Deutschland. Speziell der giftige Rauch ist dabei eine unterschätzte Gefahr. Für Schlafräume und Kinderzimmer gibt es in Hessen daher seit mehreren Jahren klare Vorgaben: In den Räumen muss ein Rauchwarnmelder zum Schutz schlafender Personen vorhanden sein. Von dieser Regelung sind auch zugehörige Flure oder Treppenräume betroffen, die als Rettungswege dienen.

Mit der aktualisierten Version der hessischen Bauordnung wurde die Ausstattungspflicht erweitert. Seit Juli 2018 müssen Rauchwarnmelder auch in Aufenthaltsräumen installiert werden, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen. Dazu zählen beispielsweise landwirtschaftliche Betriebe, die für Erntehelfer Schlaf- und Wohnräume auf ihrem Gelände zur Verfügung stellen oder kleine Pensionen und Hotels mit weniger als 60 Gästebetten, für die es bisher keine Verpflichtung gab. Auch Kindertagesstätten, Krankenhäuser oder Heime haben jetzt die Aufgabe, Rauchwarnmelder in Schlafräumen anzubringen.

 

Rauchwarnmelder mit Qualität

Die Auswahl an Rauchmeldern ist groß – aber worauf sollte man achten? Viele wichtige Kriterien zeichnen einen hochwertigen Rauchwarnmelder aus – und sind häufig erstaunlich günstig. Ein Kriterium ist die Technik des Melders, sie sollte auf dem neuesten Stand sein. Auch die Batterie sollte äußerst langlebig sein. Sind sie fest in den Rauchwarnmeldern verbaut, halten die Energiequellen etwa zehn Jahre. Eine einfache Handhabung sowie verständliche Montage- und Bedienungsanleitungen sind weitere Qualitätsmerkmale. Testberichte bieten zusätzlich Orientierung bei der Auswahl.

Damit Verbraucher die Qualität von Rauchwarnmeldern beurteilen können, gibt es mit dem „brennenden“ Q-Label ein unabhängiges Gütezeichen. Es setzt das CE-Zeichen voraus und basiert auf der technischen Richtlinie 14/01 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes. Das Q-Label ist jedoch kein Ersatz für die europäische Produktnorm DIN 14604, ohne deren Kennzeichnung kein Rauchwarnmelder auf den Markt gebracht werden darf.

 

Wartung und Pflege

Auch wenn Rauchwarnmelder mit fest verbauter Batterie circa 10 Jahre halten, sollten sie regelmäßig überprüft werden. Die Anwendungsnorm DIN 14676 legt den Umfang der Tests fest. Dazu zählt beispielsweise die Inspektion der Raucheintrittsöffnungen, die frei zugänglich sein sollten. Auch eine Alarmprüfung ist wichtig. Dabei wird mit der Prüftaste ein Probealarm ausgelöst. Bei einem Fehlverhalten wird die Batterie ausgetauscht oder der Rauchwarnmelder ersetzt.

Die regelmäßige baurechtliche Überprüfung der Melder ist derzeit allerdings nicht erforderlich. Die hessische Bauordnung schreibt lediglich den Einbau vor. Eine bestehende Brandmeldeanlage, die vorhandene Schlafräume nicht mit automatischen Rauchmeldern überwacht, ist kein Ersatz für die nachzurüstenden Rauchwarnmelder.