Für Autofahrende und Fahrzeughaltende wird 2026 ein Jahr der Anpassungen. Es gibt viel zu berücksichtigen, um gut vorbereitet ins neue Jahr zu starten.
 

Führerschein: Pflicht zum Umtausch

Der digitale Führerschein soll zwar erst Ende 2026 in Deutschland starten, doch schon zu Jahresbeginn gibt es Änderungen für Menschen mit einem Papierführerschein. Wer seine Fahrerlaubnis zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 gegen das neue EU-Scheckkartenformat tauschen. Für vor 1953 Geborene gilt eine verlängerte Frist bis 2033.
 

Abgasnorm Euro 7: Strengere Regeln für Neuwagen

Schon ab Januar 2026 gilt eine neue Abgasnorm für neu zugelassene Fahrzeuge. Die Euro 6e ist allerdings nur Übergang. Mit den neuen Vorgaben müssen Hersteller dennoch nachweisen, welche Emissionsstrategien sie bei der Typzulassung, Marktüberwachung oder ISC-Tests verfolgen. Hinzu kommen neue Vorgaben für Plug-in-Hybride, damit ihre CO2-Werte realistischer angegeben werden.

Die folgende Abgasnorm steht auch bereits in den Startlöchern. Zum 29. November 2026 gilt Euro 7 für neue Typgenehmigungen sowie für alle Neuzulassungen ab Ende 2027. Neu sind Grenzwerte für ultrafeine Partikel sowie ab 2030 Vorgaben für Reifen- und Bremsabrieb. Für Elektroautos und Plug-in-Hybride kommen Haltbarkeitsanforderungen für Batterien. Nach fünf Jahren oder 100.000 gefahrenen Kilometer muss die Kapazität noch mindestens 80 Prozent betragen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometer wird eine Kapazität von 72 Prozent verlangt. 
 

Assistenzsysteme: Ab Juli Pflicht für Neuwagen

Ein Notbremsassistenzsystem erkennt selbstständig gefährliche Situationen und bremst das Fahrzeug entsprechend ab. Die Assistenz wird damit zum zusätzlichen Schutz für Fußgänger und Radfahrer. Um nachlassende Konzentration am Steuer zu vermeiden, wird zudem ein Warnsystem zur Pflicht. Fahrende werden damit unterstützt, sich auf den Verkehr zu konzentrieren. 

Hinzu kommt ein erweiterter Kopfaufschlagschutzbereich, um Fußgänger bei einem Unfall besser zu schützen. Außerdem wird auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung ein Notfall-Spurhalteassistent zur Verpflichtung. Für alle anderen Pkw wurde dieses System bereits zum 7. Juli 2024 bei der Erstzulassung gefordert.
 

Plakettencheck: Hauptuntersuchung 2026 

Besitzer von Fahrzeugen mit einer blauen HU-Plakette müssen 2026 zur Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO. Bei bestandener Prüfung gibt es eine braune Plakette, die bis 2028 gültig ist. Übrigens: Für ideal auf die HU vorbereitete Fahrzeuge ist die Prüfung in der Regel kein Problem.