Ob Alkohol, Drogen oder zu viele Punkte: Fehlverhalten im Straßenverkehr hat direkte Folgen für die Fahrerlaubnis. Mit einer MPU wird überprüft, ob eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr weiterhin möglich ist. Doch welche Ursachen führen zu einer Untersuchung?
Wann wird eine MPU angeordnet?
Behörden greifen ein, sobald ein Vorfall zeigt, dass das sichere Führen eines Fahrzeugs nicht gewährleistet erscheint und Zweifel an der Fahreignung bestehen. Dazu zählen vor allem Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten, wiederholte Verstöße oder zu viele Punkte im Fahreignungsregister. Dr. Kirsten Heitland, Bereichsleiterin Life Service bei TÜV Hessen, beschreibt es so: „Die Behörde muss handeln, sobald das sichere Verhalten im Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet scheint.“
Typische Auslöser einer MPU
Folgende Verstöße führen häufig zur Anordnung einer MPU:
- Alkohol am Steuer: insbesondere ab 1,6 Promille oder bei wiederholten Auffälligkeiten
- Drogen- oder Medikamentenkonsum: bei Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss oder bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Zu viele Punkte im Fahreignungsregister: ab acht Punkten in Flensburg
- Aggressives Verhalten im Straßenverkehr: Straftaten mit hoher Aggressivität oder geringe Impulskontrolle
- Körperliche oder psychische Einschränkungen, die Zweifel an der Fahreignung auslösen
Warum spielt Alkohol eine so große Rolle?
Alkohol ist der häufigste Auslöser für eine MPU. Rund 42 Prozent aller Begutachtungen stehen mit Alkoholkonsum in Verbindung. Ab 1,6 Promille ist eine MPU verpflichtend, doch auch bei niedrigeren Werten kann es zu einer Untersuchung kommen. Wenn bereits wiederholt Alkohol am Steuer festgestellt wurde, kommt es zwangsläufig zu einer MPU.
In diesem Fall gibt es nur einen Weg, um den Führerschein zurückzubekommen. „Entscheidend ist, ob eine ehrliche Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten stattgefunden hat“, erklärt Dr. Kirsten Heitland.
Welche Rolle spielen Drogen oder Medikamente?
Drogen im Straßenverkehr führen fast automatisch zu einer Begutachtung. Etwa ein Viertel aller Untersuchungen hängt mit Drogen oder Medikamenten zusammen, auch wenn die Zahlen zuletzt etwas zurückgegangen sind. Das könnte an der Legalisierung von Cannabis liegen. Aber weil der Wirkstoff THC im menschlichen Körper sehr komplex wirkt, sollten Autofahrende nach dem Konsum nicht mehr am Steuer sitzen.
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz können ebenfalls eine Anordnung auslösen, auch unabhängig vom Fahren im Straßenverkehr. Dabei ist das richtige Verhalten ganz einfach: „Wer Konsum und Teilnahme am Verkehr nicht trennen kann, bringt sich und andere in Gefahr“, bilanziert Dr. Kirsten Heitland.
Können weitere Verkehrsverstöße eine MPU auslösen?
Zu viele Punkte oder wiederholte Regelverstöße gehören ebenfalls zu den häufigen Auslösern. Sie machen rund 19 Prozent aller Begutachtungen aus. Beispielsweise wird die Fahrerlaubnis bei acht Punkten im Fahreignungsregister entzogen. In vielen Fällen ist eine MPU die Voraussetzung für die Neuerteilung. Eine aggressive Fahrweise kann ebenfalls zu einer Untersuchung führen. Dazu zählen dichtes Auffahren, Lichthupen, Rasen oder gefährliche Überholmanöver.
Körperliche Einschränkungen sind Anlass der Untersuchung, wenn sie das sichere Führen eines Fahrzeugs beeinflussen könnten. Statistisch betrifft das aber weniger als ein Prozent aller Fälle.
FAQ
- Wann ist eine MPU verpflichtend?
Ab 1,6 Promille oder bei Drogenauffälligkeiten wird sie zwingend erforderlich. Auch mit zu vielen Punkten in Flensburg ist eine Teilnahme kaum zu vermeiden.
- Wie viele MPUs werden jährlich durchgeführt?
Laut Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) wurden 2024 insgesamt 75.257 Untersuchungen registriert. Der Trend ist leicht rückläufig, doch die Gründe bleiben stabil.
- Können auch Radfahrer oder Fußgänger betroffen sein?
Ja, besonders bei Alkoholauffälligkeiten kann eine MPU auch ohne Autoantrieb angeordnet werden.
- Ist eine MPU notwendig, um den Führerschein zurückzuerhalten?
In vielen Fällen ja, denn ohne positives Gutachten wird die Fahrerlaubnis nicht erneut erteilt.


