1. Qualitätskultur im Alltag sichtbar machen

Neu hervorgehoben wird die Verantwortung der obersten Leitung für Qualitätskultur und ethisches Verhalten. Zusätzliche Leitbilder oder ein Ethikkodex sind dafür nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, wie Qualität tatsächlich gelebt wird. Qualitätskultur bezeichnet dabei die im Unternehmen gelebte Haltung zur Qualität. Was passiert etwa, wenn unter Termin- oder Kostendruck ein Fehler auffällt? Können Beschäftigte Abweichungen offen melden? Ist klar, wann Probleme eskaliert werden dürfen? Solche Situationen zeigen im Audit eher als zusätzliche Dokumente, ob Qualitätswerte im Arbeitsalltag verankert sind.
 

2. Risiken und Chancen vor Maßnahmen bewerten

Das risikobasierte Denken bleibt erhalten, wird aber klarer gefasst. Künftig soll nachvollziehbar sein, dass Risiken und Chancen zunächst bestimmt, analysiert und bewertet wurden, bevor Maßnahmen beschlossen werden.

Für die Praxis lohnt sich daher ein Blick auf vorhandene Risiko- und Chancenbewertungen: Ist erkennbar, warum ein Thema als relevant eingestuft wurde? Werden Chancen ebenso systematisch betrachtet wie Risiken? Und wird geprüft, ob Maßnahmen tatsächlich wirksam waren?
 

3. Änderungsprozesse vollständig betrachten

Viele Qualitätsmanagementsysteme regeln bereits, wie Änderungen geplant und freigegeben werden. Die Revision legt zusätzlich Gewicht darauf, was nach der Umsetzung geschieht. Unternehmen sollten daher prüfen, ob sie die Wirksamkeit einer Änderung überwachen, Beteiligte informieren und Ergebnisse bewerten.

Das kann Änderungen an Prozessen, Produkten, Verantwortlichkeiten oder Prüfabläufen betreffen.
 

4. Managementbewertung und Dokumentation prüfen

Auch die Managementbewertung sollte mit der neuen Normfassung abgeglichen werden, da deren verpflichtende Eingaben klarer gefasst werden. Daneben können Normverweise, Abschnittsnummern und einzelne Begriffe in der Systemdokumentation anzupassen sein.

Ein vollständiger Neuaufbau der QM-Dokumentation ist jedoch nicht erforderlich. Bestehende Strukturen können in vielen Fällen weitergenutzt und gezielt ergänzt werden.
 

5. Den Upgrade-Zeitpunkt früh festlegen

Nach dem derzeit vorgesehenen Übergangsmodell soll für die Umstellung von ISO 9001:2015 auf ISO 9001:2026 eine dreijährige Übergangsfrist gelten. Unternehmen müssen deshalb nicht unmittelbar nach Veröffentlichung umstellen.

Das Upgrade kann grundsätzlich mit einem Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit verbunden werden. Ein separates Sonderaudit ist ebenfalls möglich, etwa wenn Kunden oder Ausschreibungen die neue Normfassung frühzeitig voraussetzen. Wer den passenden Zeitpunkt rechtzeitig mit der Zertifizierungsstelle abstimmt, kann unnötigen Zeitdruck vermeiden.
 

Was Unternehmen nicht neu aufsetzen müssen

Die Revision verlangt weder ein komplett neues Qualitätsmanagementsystem noch pauschal neue Lieferantenbewertungen oder eigene KI-Regelwerke. Auch für interne Auditorinnen und Auditoren ist keine formale Neuzertifizierung vorgesehen. Sie müssen jedoch die geänderten Anforderungen kennen und bewerten können.

Wer die Klimawandel-Ergänzungen von 2024 bereits umgesetzt hat, erhält daraus nach aktuellem Stand ebenfalls keinen neuen zusätzlichen Handlungsbedarf.
 

TÜV Hessen bereitet den Übergang vor

TÜV Hessen hat die Zertifizierungsverfahren von TÜV PROFiCERT auf die neue ISO 9001 vorbereitet. Auditverfahren wurden angepasst und Auditorinnen und Auditoren insbesondere für die Bewertung der Qualitätskultur geschult.

Sobald die Norm veröffentlicht und die Akkreditierung entsprechend umgestellt ist, kann das Upgrade in die reguläre Auditplanung eingebunden werden. Für zertifizierte Unternehmen bietet es sich deshalb an, den eigenen Anpassungsbedarf früh zu bestimmen und den vorgesehenen Upgrade-Termin rechtzeitig abzustimmen.
 

Fazit: Mit einem Praxis-Check gut vorbereitet

Die ISO 9001:2026 erfordert voraussichtlich keinen großen Umbau bestehender Qualitätsmanagementsysteme. Wer Qualitätskultur, Risiko- und Chancenbewertung, Änderungsmanagement und Managementbewertung gezielt überprüft, schafft eine gute Grundlage für einen planbaren Übergang.